Während meines Aufenthalts in Deutschland zur Erlangung meines Doktorgrades habe ich Kollegen aus aller Welt kennengelernt, die in ihren Ländern als Anwälte oder Rechtsanwälte tätig waren und mit denen ich derzeit zusammenarbeite. Es gibt immer eine Diskussion darüber, wie die Anwaltsgebühren festgelegt werden, wenn der Fall einen internationalen Bezug hat.
In der Türkei arbeiten Anwälte normalerweise auf Auftragsbasis. Der vereinbarte Betrag wird zur Hälfte oder vollständig bezahlt, bevor mit der Arbeit begonnen wird. Fälle, die von den Strafgerichten verhandelt werden, sind meist solche Fälle. Als Verteidiger ist es wichtig, bezahlt zu werden, bevor man zur Tätigkeit befugt ist. Als Anwalt für Zivilsachen oder für Opferrechte in Strafsachen ist es auch so.
Es gibt einige Fälle, in denen die zu erledigende Arbeit nicht so kompliziert ist. In diesen Fällen arbeiten Anwälte meist auf Stundenbasis. Wie zum Beispiel bei der Beschaffung eines Dokuments von einer türkischen Behörde.
Es gibt aber auch Fälle, wie zum Beispiel die Ermittlung von Erben in der Türkei von einem Verstorbenen, dessen Kinder ihren Wohnsitz in der Türkei haben. Beispielsweise hinterlässt der Verstorbene türkische Kinder, die seinen Nachlass erben würden. In diesen Fällen wird normalerweise auf Stundenbasis gearbeitet, es ist jedoch auch möglich, auf Erfolgsbasis zu arbeiten. Insbesondere in Fällen, in denen Kollegen aus dem Ausland auf Erfolgsbasis arbeiten, ist dies nur fair. Nicht zuletzt können Anwälte in der Türkei auch ein bedingtes Honorar vereinbaren. Dieses wird je nach Fallbetrag (Wert des Rechtsstreits) in Prozenten gezahlt.
Wir arbeiten auf Stundenbasis, auf Auftragsbasis und/oder auf Erfolgsbasis. Es hängt vom Fall und den zu erledigenden Aufgaben ab.
