Täter Opfer Ausgleich – Schlichtung in der Türkei / Uzlastirma

Im modernen Strafrechtssystem kriegt der Täter vor der Bestrafung unter Umständen noch eine Chance, seine Tat wieder gut zu machen. Anders als im deutschen Strafrechtssystem ist der Täter Opfer Ausgleich nicht für alle Deliktarten geeignet. Deswegen ist es gut vorher zu wissen, für welche Delikte TOA-Möglichkeit in der Türkei angeboten wird.

Wiedergutmachende Gerechtigkeit bietet der Täter die Möglichkeit, sich von einer Bestrafung zu befreien; für den Opfer besteht die Möglichkeit, zu ihm zugefügten Schaden schnellstmöglich zu restituieren. Als ein Instrument der Restorative Justice soll für bestimmte Tatbegehungen Konfliktschlichtung ersucht werden, bevor die Anklage erhoben wird. Hat man eine Tat in der Türkei begangen, wird normallerweise der Täter Opfer Ausgleich versucht. Jedoch lässt der Gesetzgeber keine Konfliktschlichtung zu, solange eine von den Parteien sich ins Ausland befindet. In solchen Fällen besteht noch die Möglichkeit TOA indirekter Weise zu betätigen. Denn nachdem der Staatsanwalt rausgefunden hat, dass eine von den Parteien ins Ausland ansässig ist, erhebt er die Anklage, sobald die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der Anklage bieten. Da der Täter Opfer Ausgleich nicht versucht worden ist, dürfen die Parteien, ohne einen Vermittler zu holen, sich über einen Ausgleich einigen. Hierbei braucht man rechtliche Beratung von einem professionellen Vermittler bzw. von einem Rechtanwalt. Für Ihre Fragen und rechtliche Vertretung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Your Attorney in Turkey

Ihr Rechtsanwalt in der Türkei