Wie bekommt man türkische Staatsangehörigkeit oder Aufenthalt in der Türkei?

Die türkische Staatsbürgerschaft darf durch mehrere Wege erworben werden.

  • Erwerb durch Geburt ist der häufig vorkommende Weg. Für Erwerb der türkischen Bürgerschaft reicht es aus, wenn einer von dem Elternteil während der Geburt türkische Staatsangehörigkeit hat. Für diese Einbürgerung ist ein Wohnsitz im Inland (bzw. in der Türkei) nicht nötig. In der Türkei gebogene Kinder (deren Eltern keine türkische Staatsangehörigkeit haben) erwerben die türkische Staatsangehörigkeit, solange sie durch Geburt keine Bürgerschaft erwerben; bzw. Staatenlos zur Welt kommen.
  • Wie jeder Staat ermöglicht die Türkei auch andere Wege zur Einbürgerung. Die Möglichkeit durch Heirat türkische Staatsanwaltschaft zu erhalten, ist auch ein alternativer Weg. Der Bewerber soll mindestens seit drei Jahren mit türkischem Staatsbürger verheiratet sein. Selbstverständlich soll der Bewerber noch verheiratet sein.
  • Mit der Anerkennung der Vaterschaft erwerbt das Kind, das noch nicht türkischer Staatsbürger ist, die türkische Staatsangehörigkeit.
  • Einbürgerung durch langjährigen Aufenthalt ist ein anderer Weg. Demgemäß darf der Bewerber, der seit 5 Jahren in der Türkei wohnt, um türkische Staatsangehörigkeit bewerben. Die Beantragung darf ausnahmsweise durchgeführt werden, ohne dieser 5-jähriger Aufenthalt vorauszusetzen. Nämlich durch Einbürgerung durch Investition:
  • Wer ein Grundstückserwerb (Eigentum / Immobilienkauf) im Wert von 250 000 USD Innerhalb der Türkei hat, darf die türkische Staatsanwaltschaft beantragen. Eine Beantragung darf auch ohne Grundstückserwerb durchgeführt werden, wenn der Bewerber eine Investition/Geldübertragung in Höhe von 500 000 USD belegt.

Wir bieten Rechtshilfe und Beratung an und leisten Hilfe beim Einkauf von Grundstücken in der Türkei (mehr dazu siehe unseren Rechtstipp zum Thema Immobilienkauf in Istanbul).

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