Durch Internetnutzung werden Straftaten von Täter öfter grenzüberschreitend begangen, ohne dazu sich außerhalb der Türkei zu befinden. Aber da die Täter sich während der Tatbegehung in der Türkei befunden haben, gilt als Tatort Türkei, obwohl der/die Opfer sich in einem anderen Land befindet. Strafverfahrensrechtlich ist es auch effizienter die Tat dort, wo sich die Beweise und Täter befinden, zu verfolgen. Außerdem ist es auch rechtlich nicht möglich, eine türkische Staatsangehörige ins Ausland zum Strafverfahren auszuliefern. Daher soll dagegen in der Türkei vorgegangen werden.
Man kann eine Straftat selbst bei der Polizei in der Türkei vor Ort anzeigen und auf die Rückmeldung der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft warten. Oder einen Strafverteidiger dazu bevollmächtigen. Da in der Türkei seit 20 Jahren keine strafrechtliche Privatklage möglich sind, ist es unmöglich, selbst eine strafrechtliche Anklage zu erheben. Jedoch kann man die Staatanwaltschaft überzeugen, eine Anklage zu erheben. Dazu soll man den Fall rechtlich gut beschrieben und begründen, warum und weswegen der Täter sich strafbar gemacht haben könnte. Die Chancen erhöhen sich, indem man einen rechtlichen Beistand zur Beratung dabeihat.
Als erfahrener Strafverteidiger kann ich Ihnen mitteilen, ob Sie mit Ihrem Fall Erfolg haben könnten.
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